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   VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17   

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VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17 (https://dejure.org/2019,50623)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20.11.2019 - 10 K 7962/17 (https://dejure.org/2019,50623)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20. November 2019 - 10 K 7962/17 (https://dejure.org/2019,50623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Bestreben eines Umweltverbandes zur Überprüfung eines im Weg des Umweltinformationsanspruchs erlangten Gutachtens zur ökologischen Verbesserung einer Wasserkraftanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltinformation über Gutachten zur ökologischen Verbesserung einer Wasserkraftanlage; Personenbezogene Daten; Urheberrecht; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Missbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15

    Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf

    Auszug aus VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17
    Dies folgt aus der Struktur der Klage als (Dritt-)Anfechtung eines den Beigeladenen begünstigenden Verwaltungsakts (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2017 - 10 S 413/15 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Dies ergibt sich - über den Wortlaut des auf den Verzicht eines "rechtlichen" Interesses beschränkten § 24 Abs. 1 Satz 1 UVwG hinaus - aus der dem Umweltinformationsrecht zugrundeliegenden Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41 vom 14.2.2003, S. 26), die in ihrem Art. 3 Abs. 1 die Verpflichtung der Behörden bestimmt, die bei ihnen vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen allen Antragstellern auf Antrag zugänglich zu machen, "ohne dass diese ein Interesse geltend zu machen brauchen" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2017, a.a.O., juris Rn. 37 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zu § 24 Abs. 1 UVwG in LT-Drs. 15/5487 S. 85).

    Dabei setzt das "berechtigte Interesse" des Unternehmens an der Nichtverbreitung der begehrten Information voraus, dass die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urt. v. 24.09.2009, 7 C 2.09 -, juris Rn. 50; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2017 - 10 S 413/15 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

    Neben dem hier von vornherein nicht relevanten behördenbezogenen Missbrauch des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen, bei dem das Informationsbegehren ausschließlich darauf zielt, Arbeitszeit und Arbeitskraft der Bediensteten in Anspruch zu nehmen, kann sich ein Missbrauch des Umweltinformationsanspruchs auch aus der beabsichtigten Verwendung der Informationen ergeben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2017 - 10 S 413/15 -, juris 63 m.w.N.).

    Soweit ein verwendungsbezogener Missbrauch des Umweltinformationsrechts ungeachtet der fehlenden Notwendigkeit einer Rechtfertigung des Informationsbegehrens dann als gegeben angesehen wird - eine zielgerichtete Schädigungsabsicht des Beigeladenen ist nicht erkennbar -, wenn positiv festgestellt werden kann, dass die begehrten Informationen ausschließlich für Zwecke genutzt werden sollen, die nicht der Förderung des Umweltschutzes dienen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2017, a.a.O., juris Rn. 65; OVG R.-P., Urt. v. 30.01.2014 - 1 A 10999/13 -, juris 56; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, Loseblatt, Stand Juni 2019, UIG § 8 Rn. 55), ist eine derartige Absicht des Beigeladenen nicht feststellbar.

    Denn es ist gerade die Funktion des Umweltinformationsrechts, mögliche Defizite von Behörden oder Unternehmen aufzudecken und damit zu einer Verbesserung des Umweltschutzes beizutragen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2017, a.a.O., juris Rn. 65).

  • BVerwG, 08.05.2019 - 7 C 28.17

    Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21

    Auszug aus VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17
    R. enthalten mit ihrer Beschreibung des Zustands und der Betriebsweise der Wasserkraftanlagen der Klägerin, der - wenn auch nur oberflächlich-pauschalen - Bewertung der Stauraumbewirtschaftung, der ökologischen Durchgängigkeit am Standort, des Fischschutzes und der Feststoffbewirtschaftung sowie mit ihrer einfachen "Kurzbeschreibung" einer durchgeführten Modernisierungsmaßnahme und ihren Folgen "Daten" sowohl über umweltrelevante "Faktoren" im Sinne von § 23 Abs. 3 Nr. 2 UVwG (zum Begriff der "Umweltfaktoren vgl. Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band I, Loseblatt Juni 2019, UIG § 2 Rn. 38f) als auch "Daten" über umweltrelevante "Tätigkeiten" im Sinne von § 23 Abs. 3 Nr. 3 a) UVwG (zum Begriff der "Tätigkeit" näher BVerwG, Urt. v. 08.05.2019 - 7 C 28/17 -, juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urt. v. v. 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 30 f; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band I, Loseblatt Juni 2019, UIG § 2 Rn. 43 m.w.N.).

    Denn das auf die Gutachten bezogene Informationsbegehren des Beigeladenen ist zumindest teilweise unmittelbar auf umweltrelevante Faktoren und Tätigkeiten gerichtet, und erfasst damit "alle Daten" über diese, d.h. auch solche Angaben zu den Maßnahmen und Tätigkeiten, die - wie etwa Daten zur wirtschaftlichen Realisierbarkeit einer umweltrelevanten Maßnahme - ihrerseits in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Umwelt stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.05.2019, a.a.O., juris Rn. 17; Urt. v. 23.02.2017 - 7 C 31/15 -, juris Rn. 55; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 31).

    Zu berücksichtigen sind insoweit alle Ablehnungsgründe, die die Klägerin im Klageverfahren geltend macht; eine Beschränkung auf die Ablehnungsgründe, die bereits im Verwaltungsverfahren vorgetragen worden sind (hierzu noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 38), lässt sich weder der dem Umweltinformationsrecht zugrundeliegenden UmweltinformationsRL 2003/4/EG mit ihrer in Art. 4 Abs. 5 Satz 2 statuierten verfahrensrechtlichen Begründungspflicht noch der diese Verpflichtung umsetzenden Norm des § 27 Abs. 1 Satz 3 UVwG entnehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.05.2019 - 7 C 28.17 -, juris Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Auszug aus VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17
    R. enthalten mit ihrer Beschreibung des Zustands und der Betriebsweise der Wasserkraftanlagen der Klägerin, der - wenn auch nur oberflächlich-pauschalen - Bewertung der Stauraumbewirtschaftung, der ökologischen Durchgängigkeit am Standort, des Fischschutzes und der Feststoffbewirtschaftung sowie mit ihrer einfachen "Kurzbeschreibung" einer durchgeführten Modernisierungsmaßnahme und ihren Folgen "Daten" sowohl über umweltrelevante "Faktoren" im Sinne von § 23 Abs. 3 Nr. 2 UVwG (zum Begriff der "Umweltfaktoren vgl. Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band I, Loseblatt Juni 2019, UIG § 2 Rn. 38f) als auch "Daten" über umweltrelevante "Tätigkeiten" im Sinne von § 23 Abs. 3 Nr. 3 a) UVwG (zum Begriff der "Tätigkeit" näher BVerwG, Urt. v. 08.05.2019 - 7 C 28/17 -, juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urt. v. v. 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 30 f; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band I, Loseblatt Juni 2019, UIG § 2 Rn. 43 m.w.N.).

    Denn das auf die Gutachten bezogene Informationsbegehren des Beigeladenen ist zumindest teilweise unmittelbar auf umweltrelevante Faktoren und Tätigkeiten gerichtet, und erfasst damit "alle Daten" über diese, d.h. auch solche Angaben zu den Maßnahmen und Tätigkeiten, die - wie etwa Daten zur wirtschaftlichen Realisierbarkeit einer umweltrelevanten Maßnahme - ihrerseits in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Umwelt stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.05.2019, a.a.O., juris Rn. 17; Urt. v. 23.02.2017 - 7 C 31/15 -, juris Rn. 55; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 31).

    Zu berücksichtigen sind insoweit alle Ablehnungsgründe, die die Klägerin im Klageverfahren geltend macht; eine Beschränkung auf die Ablehnungsgründe, die bereits im Verwaltungsverfahren vorgetragen worden sind (hierzu noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 38), lässt sich weder der dem Umweltinformationsrecht zugrundeliegenden UmweltinformationsRL 2003/4/EG mit ihrer in Art. 4 Abs. 5 Satz 2 statuierten verfahrensrechtlichen Begründungspflicht noch der diese Verpflichtung umsetzenden Norm des § 27 Abs. 1 Satz 3 UVwG entnehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.05.2019 - 7 C 28.17 -, juris Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 690/16

    Einreichung von Fachgutachten i.R.e. vereinfachten Genehmigungsverfahrens als

    Auszug aus VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17
    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit es dem Schöpfer und damit nach § 7 UrhG dem Urheber eines Werkes grundsätzlich möglich ist, dem Auftraggeber eines Gutachtens ein urheberrechtliches Nutzungsrecht in einer Weise einzuräumen, dass dieses durch die Herausgabe des Gutachtens auch an Dritte in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt würde (hierzu OVG NRW, Urt. v. 24.11.2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 64 ff. m.w.N.).

    Die im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zahlung eines erhöhten Strompreises erstellten Gutachten weisen weder unter Berücksichtigung ihres gedanklichen Inhalts noch unter Beachtung der Form ihrer Darstellung als Ergebnis einer eigenen geistigen Leistung die überdurchschnittliche individuelle Eigenart auf, die notwendig ist, um solchermaßen erbrachten Dienstleistungen die für den Urheberrechtsschutz notwendige schöpferische Höhe zuerkennen zu können (zu den Anforderungen eines Urheberrechtsschutzes für in einem Genehmigungsverfahren angefertigte Gutachten vgl. OVG NRW, Urt. v. 24.11.2017, a.a.O., juris Rn. 78 ff; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.2008 - 10 S 2702/06 -, juris Rn. 30; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, Loseblatt, Stand Juni 2019, UIG § 9 Rn. 17; Guckelberger, NuR [2018] 40, 508, 509).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17
    Der beigeladene ... e.V. ist als Verein rechtsfähig und damit als juristische Person des Privatrechts tauglicher Anspruchsteller im Rahmen von § 24 Abs. 1 Satz 1 UVwG (BVerwG, Urt. v. 24.09.2009 - 7 C 2.09 -, juris Rn. 26; Guckelberger, NuR [2018] 40, 378, 381).

    Dabei setzt das "berechtigte Interesse" des Unternehmens an der Nichtverbreitung der begehrten Information voraus, dass die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urt. v. 24.09.2009, 7 C 2.09 -, juris Rn. 50; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2017 - 10 S 413/15 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 1 A 10999/13

    Missbräuchlich gestellte Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen?

    Auszug aus VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17
    Soweit ein verwendungsbezogener Missbrauch des Umweltinformationsrechts ungeachtet der fehlenden Notwendigkeit einer Rechtfertigung des Informationsbegehrens dann als gegeben angesehen wird - eine zielgerichtete Schädigungsabsicht des Beigeladenen ist nicht erkennbar -, wenn positiv festgestellt werden kann, dass die begehrten Informationen ausschließlich für Zwecke genutzt werden sollen, die nicht der Förderung des Umweltschutzes dienen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2017, a.a.O., juris Rn. 65; OVG R.-P., Urt. v. 30.01.2014 - 1 A 10999/13 -, juris 56; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, Loseblatt, Stand Juni 2019, UIG § 8 Rn. 55), ist eine derartige Absicht des Beigeladenen nicht feststellbar.
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Auszug aus VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17
    Denn das auf die Gutachten bezogene Informationsbegehren des Beigeladenen ist zumindest teilweise unmittelbar auf umweltrelevante Faktoren und Tätigkeiten gerichtet, und erfasst damit "alle Daten" über diese, d.h. auch solche Angaben zu den Maßnahmen und Tätigkeiten, die - wie etwa Daten zur wirtschaftlichen Realisierbarkeit einer umweltrelevanten Maßnahme - ihrerseits in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Umwelt stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.05.2019, a.a.O., juris Rn. 17; Urt. v. 23.02.2017 - 7 C 31/15 -, juris Rn. 55; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 8 A 10096/12

    Umweltinformationsrecht - Darlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

    Auszug aus VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17
    Dabei muss die offengelegte Information nicht schon für sich genommen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbaren; es genügt, wenn die Information Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zulässt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.09.2012 - 8 A 10096/12 - NVwZ 2013, 376, 377).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 10 S 2702/06

    Anspruch auf Übermittlung von Umweltinformationen seitens der Landesanstalt für

    Auszug aus VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17
    Die im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zahlung eines erhöhten Strompreises erstellten Gutachten weisen weder unter Berücksichtigung ihres gedanklichen Inhalts noch unter Beachtung der Form ihrer Darstellung als Ergebnis einer eigenen geistigen Leistung die überdurchschnittliche individuelle Eigenart auf, die notwendig ist, um solchermaßen erbrachten Dienstleistungen die für den Urheberrechtsschutz notwendige schöpferische Höhe zuerkennen zu können (zu den Anforderungen eines Urheberrechtsschutzes für in einem Genehmigungsverfahren angefertigte Gutachten vgl. OVG NRW, Urt. v. 24.11.2017, a.a.O., juris Rn. 78 ff; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.2008 - 10 S 2702/06 -, juris Rn. 30; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, Loseblatt, Stand Juni 2019, UIG § 9 Rn. 17; Guckelberger, NuR [2018] 40, 508, 509).
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